{"id":5023,"date":"2018-05-22T16:41:18","date_gmt":"2018-05-22T14:41:18","guid":{"rendered":"https:\/\/www.mpb-koeln.de\/?page_id=5023"},"modified":"2023-11-20T17:01:20","modified_gmt":"2023-11-20T16:01:20","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.mpb-koeln.de\/en\/agb\/","title":{"rendered":"Imprint"},"content":{"rendered":"<h2>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen<\/h2>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Neben den gesonderten Vereinbarungen \u00fcber die Miete von R\u00e4umen und Arbeitspl\u00e4tzen werden auch gesonderte Vereinbarungen f\u00fcr bestimmte Dienstleistungen getroffen. F\u00fcr alle Vereinbarungen gelten die nachstehend aufgef\u00fchrten Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen als vereinbart.<\/p>\n<p>Die Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen werden bei Bedarf den aktuellen Bedingungen angepasst und werden dadurch zum Bestandteil des zwischen <strong>MPB<\/strong> und <strong>Mieter<\/strong> bzw. <strong>Kunde<\/strong> bestehenden Vertragsverh\u00e4ltnissen, ohne dass dieser gesondert angepasst werden muss. Diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen werden st\u00e4ndig auf der Website ver\u00f6ffentlicht und sind daher f\u00fcr jeden <strong>Mieter<\/strong> einsehbar. Ferner erh\u00e4lt der <strong>Mieter<\/strong> bzw. <strong>Kunde<\/strong> bei Abschluss eines Vertrages jeweils die g\u00fcltige Fassung der Gesch\u00e4ftsbedingungen ausgeh\u00e4ndigt.<\/p>\n<p><strong>1. Gebrauchs\u00fcberlassung, Art und Umfang der Nutzung von R\u00e4umen und Arbeitspl\u00e4tzen.<\/strong><\/p>\n<p>1.1 Der Anspruch des <strong>Mieters<\/strong> auf \u00dcbergabe der R\u00e4ume und Arbeitspl\u00e4tze entsteht erst nach Leistung der im Vertrag vereinbarten Sicherheit.<\/p>\n<p>1.2 Der <strong>Mieter<\/strong> darf die Mietr\u00e4ume zu anderen als zu dem im Mietvertrag bestimmten Zwecken nur mit schriftlicher Erlaubnis der <strong>MPB<\/strong> nutzen. Wird die Erlaubnis von der <strong>MPB<\/strong> verweigert, berechtigt dies den <strong>Mieter<\/strong> nicht zur vorzeitigen K\u00fcndigung des Mietverh\u00e4ltnisses. Ohne ausdr\u00fcckliche, schriftliche Genehmigung ist der <strong>Mieter<\/strong> zu einer Nutzungs\u00e4nderung nicht berechtigt. \u00dcber eine Erlaubnis\/Ausnahmegenehmigung nach dieser entscheidet die <strong>MPB<\/strong> stets nach freiem Ermessen. Sie gilt nur f\u00fcr den jeweiligen Einzelfall und kann von Auflagen und Bedingungen abh\u00e4ngig gemacht werden. Ein Widerruf des Vermieters aus wichtigem Grund ist jederzeit m\u00f6glich.<\/p>\n<p>1.2a Tierhaltung jeder Art durch den Mieter ist verboten.<\/p>\n<p>1.3 Der <strong>Mieter<\/strong> ist nicht berechtigt, bauliche Ver\u00e4nderungen in den zur Verf\u00fcgung gestellten R\u00e4umlichkeiten vorzunehmen. Auch Ver\u00e4nderungen der Tapete, des Anstriches oder des Bodenbelages bed\u00fcrfen der ausdr\u00fccklichen, schriftlichen Genehmigung durch die <strong>MPB<\/strong>. Das Aufstellen und Anschlie\u00dfen gasbetriebener Ger\u00e4te ist grunds\u00e4tzlich untersagt. Ausnahmen bed\u00fcrfen der ausdr\u00fccklichen, schriftlichen Zustimmung durch <strong>MPB<\/strong>.<\/p>\n<p>1.4 Der <strong>Mieter<\/strong> verpflichtet sich, keine explosiven oder leicht entz\u00fcndlichen Stoffe in den R\u00e4umen zu lagern. Jegliche Art der Tierhaltung ist grunds\u00e4tzlich untersagt. Ausnahmen bed\u00fcrfen der ausdr\u00fccklichen, schriftlichen Zustimmung durch die <strong>MPB<\/strong>.<\/p>\n<p>1.5 Der <strong>Mieter<\/strong> best\u00e4tigt durch seine Unterschrift unter das Abnahmeprotokoll die Anerkennung des protokollierten Zustandes der R\u00e4ume. Der <strong>Mieter<\/strong> ist verpflichtet, bei Beendigung des Vertrages die R\u00e4ume in demselben Zustand wieder zu \u00fcbergeben.<\/p>\n<p>1.6 Der <strong>Mieter<\/strong> erh\u00e4lt bei Vertragsbeginn gegen Stellung einer Kaution pro Sicherheitsschl\u00fcssel Sicherheitsschl\u00fcssel, auf denen alle T\u00fcren einprogrammiert sind, die er zur Benutzung der von ihm gemieteten R\u00e4ume \u00f6ffnen muss, ausgeh\u00e4ndigt. Den Empfang best\u00e4tigt er mit seiner Unterschrift. Er ist verpflichtet, die Sicherheitsschl\u00fcssel sorgf\u00e4ltig aufzubewahren und die Nutzung durch unberechtigte Personen zu verhindern. Der Verlust eines Sicherheitsschl\u00fcssels ist der <strong>MPB<\/strong> unverz\u00fcglich anzuzeigen, um die Schl\u00fcssel gegen unberechtigten Zugang sofort zu sperren. Sollten bei Vertragsschluss nicht s\u00e4mtliche ausgeh\u00e4ndigten Schl\u00fcssel zur\u00fcckgegeben werden, entf\u00e4llt die jeweilige Kaution. Die Geltendmachung eines aus der Nichtr\u00fcckgabe entstehenden Schadens gegen\u00fcber dem <strong>Mieter<\/strong> bleibt ausdr\u00fccklich vorbehalten. Dar\u00fcber hinaus f\u00e4llt jedenfalls eine Geb\u00fchr in H\u00f6he von EUR 25,00 pro Sicherheitsschl\u00fcssel an, um diesen aus dem elektronischen Schlie\u00dfplan zu deaktivieren.<\/p>\n<p>1.7 Sch\u00e4den in den R\u00e4umen sind vom <strong>Mieter<\/strong> unverz\u00fcglich der <strong>MBP<\/strong> anzuzeigen. Der <strong>Mieter<\/strong> ist nicht berechtigt, Reparaturen selbst anzuordnen oder durchzuf\u00fchren. Die Auftragserteilung gegen\u00fcber einer Fachfirma hat ausschlie\u00dflich durch die <strong>MPB<\/strong> zu erfolgen. Bez\u00fcglich etwaiger durch den <strong>Mieter<\/strong> verursachter Sch\u00e4den ist dieser gegen\u00fcber der <strong>MPB<\/strong> in H\u00f6he der zu erwartenden Kosten gem\u00e4\u00df Kostenvoranschlag einer Fachfirma vorschusspflichtig.<\/p>\n<p>1.7a Der an den Fenstern verbauten Sonnenschutz, dient ausschlie\u00dflich zum Schutz vor der Sonne, sodass der Sonnenschutz nur entsprechend einzusetzen ist. Der Sonnenschutz ist nach jeder Benutzung wieder hochzuziehen und darf keinesfalls \u00fcber Nacht oder bei Sturm heruntergelassen sein. Sch\u00e4den, die durch eine unsachgem\u00e4\u00dfe oder vertragswidrige Nutzung entstehen, hat allein der Mieter zu tragen.<\/p>\n<p>1.8 Gegenst\u00e4nde, die der <strong>Mieter<\/strong> in die B\u00fcror\u00e4ume einbringt, sind nicht durch die <strong>MPB<\/strong> versichert; f\u00fcr Verlust und Besch\u00e4digungen haftet der <strong>Mieter<\/strong> selbst. An den eingebrachten Gegenst\u00e4nden entsteht f\u00fcr die <strong>MPB<\/strong> ein Vermieterpfandrecht f\u00fcr alle bestehenden und zuk\u00fcnftigen Forderungen aus dem Mietvertrag.<\/p>\n<p>1.9 Der <strong>Mieter<\/strong> ist nicht berechtigt, Dritten die Nutzung der R\u00e4ume zu \u00fcberlassen.<\/p>\n<p>1.10 Verst\u00f6\u00dft der <strong>Mieter<\/strong> gegen eine der vorgenannten Verpflichtungen, so ist die <strong>MPB<\/strong> zur sofortigen, fristlosen K\u00fcndigung des Vertrages berechtigt. Nach der fristlosen K\u00fcndigung ist der <strong>Mieter<\/strong> nicht berechtigt, das B\u00fcro weiter zu nutzen; die Anwendbarkeit des \u00a7 545 BGB ist abgedungen. In diesem Falle werden seine Sicherheitsschl\u00fcssel gesperrt.<\/p>\n<p>1.11 Das Entgelt f\u00fcr die Gebrauchs\u00fcberlassung (Miete) enth\u00e4lt die \u00fcblichen Verbrauchskosten f\u00fcr Heizung, Wasser und Strom, soweit sie dem f\u00fcr die vereinbarte Nutzung \u00fcblichen Ma\u00df entsprechen. Erh\u00f6hte Verbrauchskosten, die durch die vertragswidrige Nutzung des Raumes, dem Laden von E-Scootern und EBikes oder \u00e4hnlichem entstehen, dem Einsatz von K\u00e4lte- und\/oder Klimager\u00e4ten oder auf unsachgerechtes Heizverhalten zur\u00fcckzuf\u00fchren sind, k\u00f6nnen durch die <strong>MPB<\/strong> zus\u00e4tzlich in Rechnung gestellt werden. E-Scooter und EBikes sowie K\u00e4lte- und Klimager\u00e4te sind vor der ersten Mitnahme in die Mietr\u00e4ume bzw. vor der ersten Inbetriebnahme anzumelden. F\u00fcr E-Scooter und EBikes sowie K\u00e4lte- und Klimager\u00e4te werden pro Fahrzeug bzw. pro Ger\u00e4t eine monatliche Ladenpauschale bzw. Betriebspauschale in H\u00f6he von EUR 25,00 berechnet.&nbsp; Sollte eine Anmeldung unterblieben sein, steht es der MBP frei eine angemessene Nachberechnung der Lade- bzw. Betriebskosten vorzunehmen. Ferner sind die Reinigungskosten im Entgelt f\u00fcr die Gebrauchs\u00fcberlassung (Miete) beinhaltet.<\/p>\n<p>1.12 Sollten Reparaturarbeiten in einem durch dem <strong>Mieter<\/strong> gemieteten Raum erforderlich werden, ist die <strong>MBP<\/strong> berechtigt, f\u00fcr die Dauer der Reparatur einen anderen Raum zur Verf\u00fcgung zu stellen, ohne dass der <strong>Mieter<\/strong> Schadenersatz geltend machen kann.<\/p>\n<p>1.13 Der <strong>Mieter<\/strong> hat jedes Verhalten zu unterlassen, welches die Nutzung anderer B\u00fcros beeintr\u00e4chtigt, insbesondere L\u00e4rm und Geruch zu vermeiden.<\/p>\n<p>1.14 Der <strong>Mieter<\/strong> hat mit Ablauf der Mietzeit alle von ihm eingebrachten Gegenst\u00e4nde auf eigene Gefahr aus den R\u00e4umen der <strong>MPB<\/strong> zu entfernen. Unterbleibt die Entfernung, kann <strong>MPB<\/strong> eine Lagergeb\u00fchr von 40 \u20ac je angefangenen Tag verlangen. Gegenst\u00e4nde von geringem Wert, die der <strong>Mieter<\/strong> nach Beendigung des Vertrages in den R\u00e4umen bel\u00e4sst, kann die <strong>MPB<\/strong> auf dessen Kosten einlagern und nach Ablauf von vier Wochen entsorgen lassen, soweit der <strong>Mieter<\/strong> seiner Pflicht zur R\u00e4umung nicht nachkommt.<\/p>\n<p>1.15 Bringt es der Gewerbebetrieb des <strong>Mieters<\/strong> mit sich, dass Verpackungsmaterial oder anderes die M\u00fcllgef\u00e4\u00dfe besonders anf\u00fcllendes Material in gr\u00f6\u00dferem Umfang anf\u00e4llt, so ist er verpflichtet, die Kosten f\u00fcr zus\u00e4tzliche oder gr\u00f6\u00dfere M\u00fcllgef\u00e4\u00dfe zu tragen.<\/p>\n<p>1.16 Anfallenden Sonderm\u00fcll hat der Mieter in jedem Fall selbst und auf eigene Kosten zu beseitigen.<\/p>\n<p>1.17 Das <strong>Abstellen<\/strong> von Fahrr\u00e4dern, E-Skootern, EBikes, etc. ist aus Gr\u00fcnden des Brandschutzes in der gesamten Gemeinschaftsfl\u00e4che (Flure + Treppenhaus) verboten.<\/p>\n<p>1.18 Im \u00dcbrigen gilt die ver\u00f6ffentlichte Hausordnung<\/p>\n<p><strong>2. Benutzung Aufzugsanlage; Abstellen von Fahrzeugen; Kundenverkehr<\/strong><\/p>\n<p>2.1 Der <strong>Mieter<\/strong> ist zur Benutzung der Aufzugsanlagen im Haus im Rahmen seines Gesch\u00e4ftsbetriebs berechtigt. Ein Anspruch auf dauerhaften Betrieb des Aufzugs, insbesondere bei Betriebsst\u00f6rungen, besteht nicht. Der <strong>Mieter<\/strong> hat die Aufzugsbestimmungen zu beachten.<\/p>\n<p>2.2 Kraftfahrzeuge aller Art von Mitarbeitern, Kunden, Besuchern, G\u00e4sten oder Dritten Personen d\u00fcrfen nur auf die vom <strong>Mieter<\/strong> angemieteten Stellpl\u00e4tzen abgestellt werden.<\/p>\n<p>2.3 Der <strong>Mieter<\/strong> hat daf\u00fcr zu sorgen, dass andere Mitbewohner des Hauses weder durch seine Betriebsangeh\u00f6rigen noch durch seine Kunden gest\u00f6rt werden.<\/p>\n<p><strong>3. Untervermietung<\/strong><\/p>\n<p>3.1 Der <strong>Mieter<\/strong> ist ohne ausdr\u00fcckliche Erlaubnis des Vermieters weder zur Untervermietung noch zu einer sonstigen Gebrauchs\u00fcberlassung an Dritte berechtigt. Hierunter ist auch die Untervermietung an eigene Gesellschaften zu verstehen.<\/p>\n<p>3.2 \u00dcber eine Erlaubnis\/Ausnahmegenehmigung nach Ziffer 1 entscheidet die <strong>MPB<\/strong> stets nach freiem Ermessen. Sie gilt nur f\u00fcr den jeweiligen Einzelfall und kann von Auflagen und Bedingungen abh\u00e4ngig gemacht werden. Ein Widerruf des Vermieters aus wichtigem Grund ist jederzeit m\u00f6glich.<\/p>\n<p><strong>4. Telefon und Internet<\/strong><\/p>\n<p>4.1 Die Komponenten der Telekommunikation werden von <strong>MPB<\/strong> ausgew\u00e4hlt und bereitgestellt. Die <strong>MPB<\/strong> haftet nur im Falle von Vorsatz und grober Fahrl\u00e4ssigkeit, die Haftung f\u00fcr Folgesch\u00e4den ist ausgeschlossen. In jedem Fall ist die Haftung der <strong>MPB<\/strong> beschr\u00e4nkt auf einem Betrag in H\u00f6he von 500 \u20ac pro Schadensfall. St\u00f6rungen sind schriftlich beim <strong>MPB<\/strong> zu melden.<\/p>\n<p>4.2 Der <strong>Mieter<\/strong> kann eine begrenzte Anzahl von Telefon- und Internetanschl\u00fcssen mieten. Der Preis je Telefon- und Internetanschluss sowie die einmaligen Einrichtungskosten werden von der <strong>MPB<\/strong> festgelegt (siehe Preisliste f\u00fcr Dauer-Serviceleistungen) und kann bei ver\u00e4nderten Konditionen mit einer Ank\u00fcndigungszeit von vier Wochen angepasst werden.<\/p>\n<p>Der Telefonanschluss umfasst die Bereitstellung der Rufnummer, eine Abfragestelle an der Zentrale sowie eine Nebenstelle mit Apparat im B\u00fcro. Beim virtuellen B\u00fcro umfasst das Telefonpaket die Bereitstellung der Rufnummer sowie die Abfragestelle in der Zentrale.<\/p>\n<p>4.3 Telefongespr\u00e4che in das deutsche Festnetz in alle Mobilfunknetze sowie ins Ausland werden als (Telefon-)Einheiten monatlich abgerechnet und dem Mieter in Rechnung gestellt. Der Preis der (Telefon-) Einheit richtet sich nach der jeweils g\u00fcltigen Preisliste f\u00fcr Dauer-Serviceleistungen.<\/p>\n<p>4.4 Eine 100-%ige Verf\u00fcgbarkeit der Telekommunikation (Telefon und Internet) kann nicht gew\u00e4hrleistet werden. Im Falle einer St\u00f6rung oder des Ausfalls der Telekommunikation (Telefon und Internet) hat die <strong>MPB<\/strong> 24 Stunden Zeit, die St\u00f6rung oder den Ausfall zu beseitigen, ohne sich hierbei gegen\u00fcber dem <strong>Mieter<\/strong> schadenersatzpflichtig zu machen.<\/p>\n<p><strong>5. Serviceleistungen<\/strong><\/p>\n<p>Alle nachfolgenden Service und Dienstleistungen werden an Werktagen von 8:30 Uhr bis 17:30 Uhr sichergestellt.<\/p>\n<p>In den Tagen zwischen Weihnachten und Neujahr, sowie Rosenmontag und allen gesetzlichen Feiertagen ist das Business Center geschlossen und es werden keine Telefon- und B\u00fcrodienste erbracht.<\/p>\n<p><em>5.1 Telefonservice<\/em><\/p>\n<p>a) Die <strong>MPB<\/strong> kann f\u00fcr den <strong>Mieter<\/strong> Telefongespr\u00e4che in dem von ihm gew\u00fcnschten Namen entgegennehmen, sofern er die Rufumleitung auf die Zentrale aktiviert hat (Telefonservice). Die Kosten f\u00fcr die Einrichtung der Rufnummer sowie die entgegenahme von Telefongespr\u00e4chen (Telefonservice) werden gem\u00e4\u00df der Preisliste f\u00fcr Dauer-Serviceleistungen abgerechnet. Der Telefonservice beinhaltet auch das Notieren des Namens, der Rufnummer und das Weiterleiten per Email unter Beachtung der DSGVO.<\/p>\n<p>b) Der <strong>Mieter<\/strong> hat der <strong>MPB<\/strong> schriftlich mitzuteilen, unter welchen Angaben (Name, Firmenbezeichnung, etc.) f\u00fcr ihn Anrufe entgegenzunehmen sind. \u00c4nderungen sind ebenfalls schriftlich anzuzeigen.<\/p>\n<p><em>5.2 Faxservice \u00fcber den zentralen Faxanschluss<\/em><\/p>\n<p>a) Die Pauschale f\u00fcr den Faxservice umfasst die Bereitstellung der zentralen Faxnummer f\u00fcr Faxeingang und -ausgang; die \u00dcbermittlung von Telefaxsendungen wird zus\u00e4tzlich gem\u00e4\u00df der Preisliste f\u00fcr Dauer-Serviceleistungen in Rechnung gestellt.<\/p>\n<p>b) Die Entgegennahme von Faxsendungen erfolgt \u00fcber den zentralen Faxanschluss. Eingehende Faxsendungen werden im Briefkasten des <strong>Mieters<\/strong> deponiert, alternativ an dessen Emailadresse versendet.<\/p>\n<p>c) Die \u00dcbermittlung von Faxsendungen umfasst die \u00dcbermittlung an die vom <strong>Mieter<\/strong> auf der Sendung deutlich sichtbar notierte Telefaxnummer. Jede \u00dcbersendung wird pro Seite gem\u00e4\u00df der Preisliste f\u00fcr Dauer-Serviceleistungen berechnet, soweit diese mit h\u00f6chstens drei W\u00e4hlversuchen gelingt. Sollten weitere Versuche notwendig sein, werden diese mit Sekretariatszeit nach Aufwand berechnet.<\/p>\n<p>d) Mit der Ablage einer eingegangenen Faxsendung im Briefkasten des <strong>Mieter<\/strong> gilt der Brief als an diesen \u00fcbergeben; f\u00fcr ein Abhandenkommen \u00fcbernimmt die MPB nach diesem Zeitpunkt keine Haftung.<\/p>\n<p>e) Die Kosten des Faxservices und der Faxserviceleistungen richten sich nach der Preisliste f\u00fcr Dauer-Serviceleistungen.<\/p>\n<p><em>5.3&nbsp; Gesch\u00e4ftsadresse<\/em><\/p>\n<p>Der <strong>Mieter<\/strong> nutzt die Anschrift der <strong>MPB<\/strong> auf seinem Briefbogen und auf seinen sonstigen Gesch\u00e4ftsunterlagen sowie auf Medien zur \u00e4u\u00dferen Darstellung (z.B. Visitenkarte, Internetauftritt, etc.) im Rahmen seines mietvertraglich vereinbarten Nutzungszwecks.<\/p>\n<p><em>5.4&nbsp; Postservice<\/em><\/p>\n<p>a) Postserviceleistungen werden regelm\u00e4\u00dfig innerhalb der Zeit von Montag bis Freitag von 09:00 - 16:00 Uhr, jedoch nicht an Wochenenden, gesetzlichen Feiertagen, Rosenmontag und zwischen Weihnachten und Silvester erbracht.<\/p>\n<p>b) Enthalten sind die t\u00e4gliche Postannahme und der t\u00e4gliche Postausgang im unten angegebenen Umfang.<\/p>\n<p>c) Die Postannahme enth\u00e4lt die Entgegennahme der Post und die Verteilung auf die Mieterbriefk\u00e4sten.<\/p>\n<p>Nachnahmesendungen werden vom der <strong>MPB<\/strong> nicht angenommen, es sei denn, der <strong>Mieter<\/strong> \u00fcbergibt der <strong>MPB<\/strong> im Voraus den Nachnahmebetrag.<\/p>\n<p>Postzustellungsurkunden, \u00dcbergabeeinschrieben, etc. werden von der <strong>MPB <\/strong>nur nach ausdr\u00fccklicher Bevollm\u00e4chtigung durch den <strong>Miet<\/strong>er entgegengenommen.<\/p>\n<p>d) Der Postausgang umfasst den Einwurf einfacher Briefe in einen \u00f6ffentlichen Briefkasten. Nicht enthalten sind das Wiegen und Frankieren der Postausg\u00e4nge. Dies wird auf Wunsch durch das Personal der <strong>MPB<\/strong> durchgef\u00fchrt und nach der Preisliste abgerechnet.<\/p>\n<p>e) Eine Haftung der <strong>MPB<\/strong> f\u00fcr Sch\u00e4den, die durch eine versp\u00e4tete Absendung der Post entstehen, ist ausgeschlossen, soweit die Post innerhalb von drei Werktagen nach \u00dcbergabe an das Personal der <strong>MPB<\/strong> in einen Postkasten eingeworfen wird; innerhalb dieser Frist gilt die Post als durch die <strong>MPB<\/strong> unverz\u00fcglich weitergeleitet. Soweit eine in diesem Sinne unverz\u00fcgliche Weiterleitung unterbleibt, haftet die <strong>MPB<\/strong> nur f\u00fcr grobe Fahrl\u00e4ssigkeit und Vorsatz. Die Absendung als Einschreiben \/ Wertbrief \/ Einschreiben mit R\u00fcckschein durch Abgabe in der Poststelle wird gesondert gem\u00e4\u00df der Preisliste nach Zeitaufwand berechnet. Die Haftung ist auch insoweit auf die F\u00e4lle grober Fahrl\u00e4ssigkeit und Vorsatzes beschr\u00e4nkt.<\/p>\n<p>f) Soweit der <strong>Mieter<\/strong> Anspr\u00fcche gegen die <strong>MPB<\/strong> wegen des Verlustes von Posteing\u00e4ngen geltend machen will, tr\u00e4gt er die Beweislast daf\u00fcr, dass der Posteingang die <strong>MPB<\/strong> erreicht hat.<\/p>\n<p>g) Wird auf Wunsch des <strong>Mieters<\/strong> das Wiegen und Frankieren der Postausg\u00e4nge \u00fcbernommen, haftet die <strong>MPB<\/strong> nur bei grober Fahrl\u00e4ssigkeit oder Vorsatz f\u00fcr Sch\u00e4den.<\/p>\n<p>h) Die Kosten des Postservices und der Postserviceleistungen richten sich nach der Preisliste f\u00fcr Dauer-Serviceleistungen.<\/p>\n<p><em>5.5 B\u00fcro- und M\u00f6belausstattungspaket<\/em><\/p>\n<p>a) Sofern der <strong>Mieter<\/strong> von der <strong>MPB<\/strong> Gegenst\u00e4nde zur Gebrauchs\u00fcberlassung erh\u00e4lt, ist er nicht berechtigt, die Gegenst\u00e4nde aus dem B\u00fcro zu entfernen, zu ver\u00e4u\u00dfern, zu \u00fcbereignen oder zu beleihen. Im Falle von Vollstreckungsma\u00dfnahmen durch Dritte hat er auf die Eigentumsrechte der <strong>MPB<\/strong> hinzuweisen und die <strong>MPB<\/strong> unverz\u00fcglich zu benachrichtigen.<\/p>\n<p>b) Die Gegenst\u00e4nde sind vom <strong>Mieter<\/strong> pfleglich zu behandeln und nach Vertragsschluss in dem Zustand zur\u00fcckzugeben, in dem sie zur Verf\u00fcgung gestellt wurden. Besch\u00e4digungen werden auf Kosten des Mieters von der <strong>MPB<\/strong><\/p>\n<p>c) Der <strong>Mieter<\/strong> ist nicht berechtigt, selbst Reparaturen an den zur Verf\u00fcgung gestellten Gegenst\u00e4nden durchzuf\u00fchren oder zu veranlassen.<\/p>\n<p>d) Die Kosten f\u00fcr das M\u00f6bel- und B\u00fcroausstattungspaket richten sich nach Preisliste f\u00fcr Dauer-Serviceleistungen.<\/p>\n<p>e) Alle M\u00e4ngel sind der <strong>MPB<\/strong> unverz\u00fcglich anzuzeigen; f\u00fcr Sch\u00e4den, die durch das Unterlassen einer rechtzeitigen Anzeige entstehen, haftet der <strong>Mieter<\/strong>. Der <strong>Mieter<\/strong> ist verpflichtet, der <strong>MPB<\/strong> nach vorheriger Anmeldung jederzeit den Zugang zu den R\u00e4umen zu dem Zweck zu gestatten, um den Zustand der B\u00fcroausstattung und -einrichtung zu \u00fcberpr\u00fcfen.<\/p>\n<p><em>5.6 Zus\u00e4tzliche Serviceleistungen<\/em><\/p>\n<p>a) Die <strong>MPB<\/strong> bietet neben den o. g. Serviceleistungen weitere Leistungen (z.B. Getr\u00e4nke und Etagenservice, Kopierservice, Vermietung von Konferenzr\u00e4ume, Bereitstellung von Telefon- und Telefaxanschluss, Internetzugang, etc.) an, die in einem gesonderten Vertrag geregelt werden k\u00f6nnen. Dieser Vertrag ist dann an den Mietvertrag gekoppelt, kann aber separat davon geschlossen und teilgek\u00fcndigt werden. F\u00fcr die Inanspruchnahme von weiteren Dienst- und Serviceleistungen (mit Ausnahme von Telefon- und Telefaxanschluss sowie Internetzugang) ist der Abschluss eines gesonderten Vertrages jedoch nicht zwingend.<\/p>\n<p>b) Die Preise f\u00fcr die zus\u00e4tzlichen Serviceleistungen sind der jeweils g\u00fcltigen Preisliste f\u00fcr Dauer-Serviceleistungen zu entnehmen, die j\u00e4hrlich angepasst wird. Die jeweils g\u00fcltige Preisliste ist unter:<\/p>\n<p><strong>https:www.mpb-koeln.de<\/strong> einzusehen. Die Abrechnung der zus\u00e4tzlich in Anspruch genommenen Serviceleistungen erfolgt monatlich, f\u00fcr den jeweils vorausgegangenen Monat.<\/p>\n<p><strong>6. <\/strong><strong>Zahlungsmodalit\u00e4ten; Miete, Servicekosten und Kaution, die Pauschalen, sowie f\u00fcr alle Virtual Office und Shared Office Vertr\u00e4ge<\/strong><\/p>\n<p><strong>&nbsp;<\/strong>a) Die Nutzungspauschalen f\u00fcr Miete und Dienstleistungen sind jeweils im Voraus bis zum dritten Werktag des laufenden Monats zu zahlen. Eine Minderung ist nur m\u00f6glich, wenn der Mieter den Mangel einen Monat im Voraus schriftlich angezeigt und dem <strong>MPB<\/strong> die M\u00f6glichkeit zur Abhilfe einger\u00e4umt hat.<\/p>\n<p>b) Der Abrechnungsbetrag f\u00fcr die Service-Dienstleistungen wird f\u00fcr den jeweils abgelaufenen Monat in Rechnung gestellt.<\/p>\n<p>c) Der <strong>Mieter<\/strong>, sowie die Kunden der Virtual Office und Shared Office Vertr\u00e4ge, leisten bei Vertragsunterzeichnung eine Sicherheitsleistung, die eine Barkaution, eine selbstschuldnerische B\u00fcrgschaft oder eine B\u00fcrgschaft auf erste Anforderung sein kann. Die Sicherheit ist in H\u00f6he des dreifachen der vertraglich vereinbarten monatlichen Gesamtmiete zur Sicherung aller sich aus dem Mietverh\u00e4ltnis und dessen Durchf\u00fchrung ergebenen unmittelbaren oder mittelbaren Anspr\u00fcche zu leisten. Im Einzelfall beh\u00e4lt sich die <strong>MPB<\/strong> vor, eine gesonderte Sicherheit f\u00fcr Dienstleistungen zu fordern.<\/p>\n<p>Bei nachtr\u00e4glicher Erh\u00f6hung der Mietfl\u00e4che erh\u00f6ht sich die zu hinterlegende Sicherheitszahlung entsprechend. Die Sicherheitszahlung wird nicht verzinst. Sie dient ausschlie\u00dflich zur Sicherung etwaiger Anspr\u00fcche der <strong>MPB<\/strong>. Eine Aufrechnung durch den <strong>Mieter<\/strong> gegen ausstehende Betr\u00e4ge ist ausgeschlossen. Bis zur Zahlung der Sicherheitsleistung steht der <strong>MPB<\/strong> ein Leistungsverweigerungsrecht zu.<\/p>\n<p>d) Die Bezahlung einzelner Dienstleistungen sowie der monatlichen Geb\u00fchren f\u00fcr Serviceleistungen (Telefon, usw.) erfolgt im Lastschriftverfahren. <em>Der <strong>Mieter<\/strong> erteilt der <strong>MPB<\/strong> hierf\u00fcr eine Vollmacht. <\/em>Wird eine Lastschriftvollmacht nicht vorgelegt, erh\u00f6ht sich die nach \u00a7 4.c zu leistende Sicherheitsleistung auf das Vierfache der vertraglich vereinbarten monatlichen Miete.<\/p>\n<p>e) Bei Nichteinhaltung des Zahlungszieles ist die <strong>MPB<\/strong> berechtigt, Verzugszinsen im gesetzlichen Rahmen zu berechnen; die Geltendmachung weiteren Schadenersatzes bleibt unber\u00fchrt.<\/p>\n<p>f) S\u00e4mtliche dem <strong>Mieter<\/strong> genannten und bekannten Preise verstehen sich zuz\u00fcglich der jeweils gesetzlichen Mehrwertsteuer.<\/p>\n<p>g) Zahlungen des Kunden, die nicht zur Tilgung s\u00e4mtlicher offener Forderungen des Business Center ausreichen, werden zun\u00e4chst auf die Zinsen, dann auf die Miete aufgerechnet, wobei bei mehreren gleichartigen Forderungen entsprechend \u00a7 366 BGB zun\u00e4chst eine Verrechnung auf die \u00e4lteren Forderungen erfolgt. Dies gilt auch, wenn der Kunde bei Zahlung eine andere Tilgungsreihenfolge bestimmt.<\/p>\n<p><strong>7. <\/strong><strong>K\u00fcndigung<\/strong><\/p>\n<p>F\u00fcr k\u00fcndbare Mietverh\u00e4ltnisse gilt: Die K\u00fcndigung muss in jedem Fall schriftlich bis zum 3. Werktag eines Monats der K\u00fcndigungsfrist erfolgen. F\u00fcr die Rechtzeitigkeit der K\u00fcndigung kommt es nicht auf ihre Absendung, sondern auf ihren Zugang an. Deshalb sind beide Vertragsteile verpflichtet, bei l\u00e4ngerer Ortsabwesenheit daf\u00fcr zu sorgen, dass sie gleichwohl f\u00fcr m\u00f6glicherweise eintreffende Schreiben der Gegenseite erreichbar bleiben. Scheitert der Zugang an dieser Vorkehrung des Empf\u00e4ngers, muss sich dieser behandeln lassen, wie wenn ihm die Erkl\u00e4rung des Absenders rechtzeitig zugegangen w\u00e4re.<\/p>\n<p>7.1 Der zwischen dem <strong>Mieter<\/strong> und der <strong>MPB<\/strong> abgeschlossene Mietvertrag wird \u2013 soweit im Vertrag nichts anderes vereinbart ist - auf unbefristete Zeit abgeschlossen und ist mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Monats k\u00fcndbar.<\/p>\n<p>7.2 Die MPB kann das Mietverh\u00e4ltnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer K\u00fcndigungsfrist mit sofortiger Wirkung schriftlich k\u00fcndigen, insbesondere wenn der <strong>Mieter<\/strong>:<\/p>\n<p>a) ungeachtet einer Abmahnung einen vertragswidrigen Gebrauch der Mietsache fortsetzt, der die Rechte des Vermieters in erheblichem Ma\u00dfe verletzt, insbesondere einem Dritten weiterhin den Gebrauch unbefugt \u00fcberl\u00e4sst oder die Mietsache durch Vernachl\u00e4ssigung der Sorgfaltspflicht gef\u00e4hrdet,<\/p>\n<p>b) f\u00fcr 2 aufeinanderfolgende Termine mit dem Nutzungsentgelt (Miete) oder einem nicht unerheblichen Teil oder f\u00fcr mehr als 2 Termine mit einem mindestens 2 Monatsmieten entsprechenden Betrag in Verzug ist,<\/p>\n<p>c) die vereinbarte Kaution zweit Monate nach Mietbeginn nicht hinterlegt wurde oder durch Verbrauch w\u00e4hrend der Mietzeit nicht unverz\u00fcglich wieder aufgef\u00fcllt wurde,<\/p>\n<p>d) mit dem Entgelt f\u00fcr tats\u00e4chlich in Anspruch genommene zus\u00e4tzliche Dienstleistungen in Verzug ger\u00e4t und dieser Betrag die H\u00f6he von zwei monatlichen Gesamtdienstleistungs- Pauschalbetr\u00e4gen \u00fcbersteigt,<\/p>\n<p>e) trotz vorheriger Abmahnung gegen vertragliche Pflichten verst\u00f6\u00dft, insbesondere wiederholt in Zahlungsverzug ger\u00e4t. Zur K\u00fcndigung berechtigt insoweit der trotz Abmahnung wiederholte Verzug bez\u00fcglich s\u00e4mtlicher m\u00f6glicher Forderungen aus diesem Vertrag, insbesondere auch der Verzug bez\u00fcglich einmaliger Zahlungen,<\/p>\n<p>f) die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, gegen ihn ein Haftbefehl ergangen ist, Insolvenz \u00fcber sein Verm\u00f6gen er\u00f6ffnet oder mangels Masse abgelehnt worden ist,<\/p>\n<p>g) schuldhaft in solchem Ma\u00dfe seine Verpflichtungen verletzt, insbesondere den Hausfrieden so nachhaltig st\u00f6rt, dass dem Vermieter die Fortsetzung des Mietverh\u00e4ltnisses nicht zugemutet werden kann,<\/p>\n<p>h) beh\u00f6rdliche Anordnungen nicht einh\u00e4lt,<\/p>\n<p>i) ungeachtet einer Abmahnung die R\u00e4ume oder einen Teil davon zu anderen als zu den vereinbarten Zwecken benutzt.<\/p>\n<p>7.3 F\u00fcr die Abgabe der fristlosen K\u00fcndigung gen\u00fcgt die Hinterlegung der schriftlichen K\u00fcndigung in das Postfach des <strong>Mieters<\/strong>. Die fristlose K\u00fcndigung beinhaltet Zutrittsverweigerung zu den R\u00e4umlichkeiten, Stilllegung des Telefonanschlusses, Postannahmeverweigerung.<\/p>\n<p>7.4 Eingehende Zahlungen werden von der <strong>MPB<\/strong> zun\u00e4chst auf die Kosten f\u00fcr Dienstleistungen und Kosten f\u00fcr die \u00fcberlassene technische Ausstattung verrechnet. Sodann erfolgt die Verrechnung auf die vereinbarte Gesamtmiete.<\/p>\n<p>7.5 Das Bestehen eines ungek\u00fcndigten Mietverh\u00e4ltnisses ist Gesch\u00e4ftsgrundlage und Voraussetzung f\u00fcr alle (m\u00f6glichen) weiteren Vertr\u00e4ge sowie aller Vereinbarungen \u00fcber die Erbringung von Dienstleistungen und Gebrauchsgew\u00e4hrung an der technischen Ausr\u00fcstung.<\/p>\n<p>Liegen die Voraussetzungen zur fristlosen K\u00fcndigung des Vertragsverh\u00e4ltnisses bez\u00fcglich der Raum\u00fcberlassung vor, ist die <strong>MPB<\/strong> zur fristlosen K\u00fcndigung des gesamten Vertragsverh\u00e4ltnisses berechtigt. Im Falle der vorzeitigen Vertragsbeendigung ist die <strong>MPB <\/strong>berechtigt, 70 % desvereinbarten Gesamtpauschalentgeltes f\u00fcr die restliche Vertragslaufzeit ohne weiteren Nachweis als Schadenersatz zu verlangen. Dem <strong>Mieter<\/strong> bleibt es unbenommen, den Eintritt eines geringeren Schadens nachzuweisen. Die Geltendmachung eines dar\u00fcber hinausgehenden Schadenersatzes bleibt unber\u00fchrt.<\/p>\n<p>7.6 Eine stillschweigende Verl\u00e4ngerung des Vertrages im Sinne von \u00a7 545 BGB ist ausgeschlossen, d.h., durch blo\u00dfe Gebrauchsfortsetzung nach Vertragsende tritt keine Fortsetzung des Mietverh\u00e4ltnisses ein.<\/p>\n<p><strong>8. <\/strong><strong>Haftung und Gew\u00e4hrleistung; Instandhaltung und Instandsetzung der Mietr\u00e4ume; Aufrechnung, Zur\u00fcckbehaltung und Minderung<\/strong><\/p>\n<p>8.1 Die <strong>MPB<\/strong> haftet nur f\u00fcr vors\u00e4tzliches und grob fahrl\u00e4ssiges Handeln oder Unterlassen seiner Mitarbeiter. Diese Haftung ist auf einen H\u00f6chstschadenersatzbetrag je Schadensfall begrenzt. Die Haftung f\u00fcr einfache und leichte Fahrl\u00e4ssigkeit wird ausgeschlossen. Als nur leicht fahrl\u00e4ssig gelten insbesondere das unrichtige Aufnehmen von Namen und Telefonnummern im Rahmen des Telefondienstes, Tipp- und Rechenfehler, sowie fehlerhafte Verteilung der Post in die Hauspostf\u00e4cher.<\/p>\n<p>a) Die <strong>MPB<\/strong> haftet nicht f\u00fcr solche Sch\u00e4den, die dem <strong>Mieter<\/strong> dadurch entstehen, dass er seinen vertraglichen Verpflichtungen oder sonstigen Obliegenheiten nicht nachkommt.<\/p>\n<p>b) F\u00fcr Sch\u00e4den, die aufgrund von Fehlern der durch Provider oder Telefonanbietern zur Verf\u00fcgung gestellten Kommunikationslagen entstehen, haftet die <strong>MPB<\/strong> nur in dem Umfang, in dem auch der Provider oder Telefonanbieter haftet.<\/p>\n<p>c) Eine Haftung f\u00fcr Sch\u00e4den, die auf das Auftreten von Computerviren zur\u00fcckzuf\u00fchren sind, ist ausgeschlossen. Ferner haftet die <strong>MPB<\/strong> nicht f\u00fcr den illegalen oder unsachgem\u00e4\u00dfen Gebrauch der zur Verf\u00fcgung gestellten IP-Adresse oder des Internet- und Telefonanschlusses.<\/p>\n<p>d) Der <strong>Mieter<\/strong> stellt die <strong>MPB<\/strong> von jeglicher Haftung frei, wenn auf seinen Wunsch hin Briefe, Nachrichten, Telefaxe u.\u00e4. im Auftrage unterschrieben und\/oder dem Adressaten \u00fcbermittelt werden.<\/p>\n<p>e) Der <strong>Mieter<\/strong> ist verpflichtet, einen Schaden, f\u00fcr den er die <strong>MPB<\/strong> ersatzpflichtig machen will, der <strong>MPB<\/strong> innerhalb von 7 Tagen nach Bekannt werden per Einschreiben gegen R\u00fcckschein mitzuteilen.<\/p>\n<p>8.2 Die <strong>MPB<\/strong> haftet nicht f\u00fcr Sch\u00e4den, die dem <strong>Mieter<\/strong> an den ihm geh\u00f6renden Einrichtungsgegenst\u00e4nden durch Feuchtigkeitseinwirkungen entstehen, gleichg\u00fcltig welcher Art, Herkunft, Dauer und welchen Umfangs die Einwirkung ist. Es sei denn, die <strong>MPB<\/strong> hat den Schaden vors\u00e4tzlich oder grob fahrl\u00e4ssig herbeigef\u00fchrt.<\/p>\n<p>8.3 Die <strong>MPB<\/strong> verf\u00fcgt \u00fcber Geb\u00e4udeversicherungen die evtl. Sch\u00e4den durch Sturm, Feuer, Hagel, Haftpflicht und Leitungswasser an seinen Geb\u00e4uden abdeckt. Nicht versichert sind Gesch\u00e4ftsausstattungen des <strong>Mieters<\/strong>.<\/p>\n<p>8.4 F\u00fcr M\u00e4ngel der Mietsache, die bereits bei dem Abschluss des Vertrags vorhanden sind, haftet die <strong>MPB<\/strong> unbeschadet der Regelung des \u00a7 536b BGB nur bei Vorsatz oder grober Fahrl\u00e4ssigkeit.<\/p>\n<p>8.5 Die Geltendmachung von Schadenersatzanspr\u00fcchen durch den <strong>Mieter<\/strong> wegen eines sp\u00e4ter entstehenden Mangels oder wegen Verzugs der <strong>MPB<\/strong> mit der Beseitigung eines Mangels ist ausgeschlossen, sofern der Mangel nicht von der <strong>MPB<\/strong> vors\u00e4tzlich oder grob fahrl\u00e4ssig verschuldet worden ist.<\/p>\n<p>8.6 Der <strong>Mieter<\/strong> hat in den Mietr\u00e4umen f\u00fcr geh\u00f6rige L\u00fcftung und Heizung zu sorgen und die R\u00e4ume sowie die darin befindlichen Anlagen und Einrichtungen pfleglich zu behandeln.<\/p>\n<p>8.7 Der <strong>Mieter<\/strong> haftet der <strong>MPB<\/strong> f\u00fcr Sch\u00e4den, die durch ihn, die in seinem Betrieb t\u00e4tigen Personen, Untermieter, Besucher, Lieferanten sowie die von ihm beauftragten Handwerker usw. schuldhaft verursacht werden. Insbesondere haftet er f\u00fcr Sch\u00e4den, die durch fahrl\u00e4ssiges Umgehen mit Wasser-, Gas- oder elektrischen Licht- und Kraftleitungen, mit der Klosett- oder Heizungsanlage, durch Offenstehen lassen von T\u00fcren und Fenstern oder durch Vers\u00e4umung einer vom <strong>Mieter<\/strong> \u00fcbernommenen sonstigen Pflicht (Beleuchtung, Maschinen usw.) entstehen. Gleiches gilt f\u00fcr Sch\u00e4den, die durch einen nicht bestimmungsgem\u00e4\u00dfen Gebrauch der Mietsache oder der Einrichtungsgegenst\u00e4nde entstehen. Dem <strong>Mieter<\/strong> obliegt der Beweis daf\u00fcr, dass der einzelne Schaden nur auf den vertragsgem\u00e4\u00dfen Gebrauch zur\u00fcckzuf\u00fchren, also von ihm nicht zu vertreten ist.<\/p>\n<p>8.8 Jeden in den Mietr\u00e4umen entstehenden Schaden hat der <strong>Mieter<\/strong> unverz\u00fcglich der <strong>MPB <\/strong>anzuzeigen. F\u00fcr einen durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Schaden ist der <strong>Mieter<\/strong> ersatzpflichtig. Soweit die <strong>MPB<\/strong> infolge der Unterlassung der Anzeige keine Abhilfe schaffen konnte, ist der <strong>Mieter<\/strong> weder zur Minderung noch zur Geltendmachung von Schadenersatz wegen Nichterf\u00fcllung berechtigt, noch besteht ein Recht des <strong>Mieters<\/strong> zur fristlosen K\u00fcndigung gem\u00e4\u00df \u00a7 543 Absatz 3BGB.<\/p>\n<p>8.9 Nimmt der <strong>Mieter<\/strong> selbst Instandsetzungen vor, ohne zuvor die <strong>MPB <\/strong>zur Abhilfe innerhalb einer angemessenen Frist aufgefordert zu haben, so steht ihm unbeschadet der Regelung des \u00a7 536a Abs. 2 BGB ein Ersatzanspruch f\u00fcr Aufwendungen nicht zu.<\/p>\n<p>8.10 Unber\u00fchrt von den vorstehenden Ziffern bleibt die generelle Schadenersatzpflicht des <strong>Mieters<\/strong> bei schuldhaftem Handeln.<\/p>\n<p>8.11 Der <strong>Mieter<\/strong> kann gegen\u00fcber Forderungen der <strong>MPB<\/strong> aus diesem Mietvertrag mit einer Schadenersatzforderung wegen M\u00e4ngeln der Mietsache nur aufrechnen oder ein Zur\u00fcckbehaltungsrecht aus\u00fcben, wenn er seine Absicht der <strong>MPB<\/strong> mindestens 1 Monat vor F\u00e4lligkeit der Vermieterforderung schriftlich angezeigt hat.<\/p>\n<p>8.12 Soweit es sich um sonstige Gegenforderungen aus dem Mietverh\u00e4ltnis handelt, kann der <strong>Mieter<\/strong> nur mit einer unbestrittenen oder rechtm\u00e4\u00dfig festgestellten Forderung aufrechnen.<\/p>\n<p>8.13 Ein Zur\u00fcckbehaltungsrecht kann der <strong>Mieter<\/strong> nur aus\u00fcben, soweit es auf dem Mietverh\u00e4ltnis beruht.<\/p>\n<p>8.14 Das Minderungsrecht des <strong>Mieters<\/strong> aus \u00a7 536 BGB wird ausgeschlossen. Ein eventueller M\u00e4ngelbeseitigungsanspruch oder Schadensersatzanspruch des <strong>Mieters<\/strong> aus \u00a7 536a BGB bleibt hiervon unber\u00fchrt.<\/p>\n<p>8.15 Der <strong>Mieter<\/strong> hat gegen\u00fcber dem Kautionsanspruch der <strong>MPB<\/strong> kein Zur\u00fcckbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht wegen M\u00e4ngeln des Mietobjekts oder sonstiger Schadenersatzanspr\u00fcche.<\/p>\n<p><strong>9. Personenmehrheiten; Willenserkl\u00e4rungen und Vollmacht; Pers\u00f6nliche Haftung des Kunden<\/strong><\/p>\n<p>9.1 Mehrere Personen haften f\u00fcr alle Verpflichtungen aus dem Mietvertrag als Gesamtschuldner.<\/p>\n<p>9.2 Zieht einer von mehreren <strong>Mietern<\/strong> vorzeitig aus, so bleibt er nach wie vor Vertragspartner des Vermieters. Er haftet weiter f\u00fcr die Verpflichtungen aus dem Mietvertrag bis zu dessen Beendigung und bis zur R\u00fcckgabe der Mietsache, solange der Vermieter ihn nicht schriftlich aus der Haftung und aus dem Mietvertrag entl\u00e4sst.<\/p>\n<p>9.3 Willenserkl\u00e4rungen m\u00fcssen bei einer Mehrheit von <strong>Mietern<\/strong> von oder gegen\u00fcber allen Vertragsparteien abgegeben werden. Die einzelnen Vertragspartner bevollm\u00e4chtigen sich jedoch hiermit unter Vorbehalt des schriftlichen Widerrufs jeweils gegen\u00fcber dem anderen Vertragsteil bis auf weiteres gegenseitig zur Entgegennahme oder Abgabe solcher Erkl\u00e4rungen. Diese Vollmacht gilt insbesondere f\u00fcr die Entgegennahme einer K\u00fcndigung, die Geltendmachung der Erh\u00f6hung der Miete und der Nebenkosten sowie einer Vereinbarung hier\u00fcber, nicht jedoch f\u00fcr K\u00fcndigungen und f\u00fcr den Abschluss von Mietaufhebungsvertr\u00e4gen.<\/p>\n<p>9.4 Jeder <strong>Mieter<\/strong> muss Tatsachen in der Person oder dem Verhalten eines Betriebsangeh\u00f6rigen oder eines sonstigen berechtigten Benutzers der Mietsache, die das Mietverh\u00e4ltnis ber\u00fchren oder einen Schadenersatzanspruch begr\u00fcnden, f\u00fcr und gegen sich gelten lassen.<\/p>\n<p>9.5 Ist der <strong>Mieter<\/strong> eine Personen- oder Kapitalgesellschaft, so gilt der Zugang einer Willenserkl\u00e4rung des Vermieters auch dann als erfolgt, wenn sie den gew\u00f6hnlichen Gesch\u00e4ftsbetrieb des <strong>Mieters<\/strong> erreicht. Dies ist die Adresse der Mietsache, sofern der <strong>Mieter<\/strong> dem Vermieter keine andere Adresse mitteilt. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, Ausk\u00fcnfte \u00fcber Firmensitz, vertretungsberechtigte Personen usw. einzuholen.<\/p>\n<p>9.6 Der <strong>Mieter<\/strong> haftet pers\u00f6nlich und unbeschr\u00e4nkt f\u00fcr alle Forderungen aus diesen Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen und dem von ihm unterschriebenen Vertrag.<\/p>\n<p>9.6a Soweit es sich bei dem <strong>Mieter<\/strong> um eine GmbH oder UG handelt, haftet der unterzeichnende Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer unbeschr\u00e4nkt pers\u00f6nlich neben der GmbH oder UG f\u00fcr alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag. Das gleiche gilt f\u00fcr den Fall der GmbH &amp; Co. KG f\u00fcr den unterzeichnenden Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer der Komplement\u00e4r-GmbH. Er \u00fcbernimmt insoweit die selbstschuldnerische unbefristete B\u00fcrgschaft unter Verzicht auf die Einrede der Vorausklage.<\/p>\n<p>9.7 Der <strong>Mieter<\/strong> hat jeden Wechsel seines Wohnsitzes unverz\u00fcglich gegen\u00fcber der <strong>MPB<\/strong> anzuzeigen.<\/p>\n<p>9.8 Die <strong>MPB<\/strong> arbeitet mit den Beh\u00f6rden zusammen.<\/p>\n<p>9.9 Die <strong>Mieter<\/strong> bevollm\u00e4chtigen sich gegenseitig zur Entgegennahme von Erkl\u00e4rungen des Vermieters. Erkl\u00e4rungen eines von mehreren Mietern oder eines von mehreren Vermietern gelten auch f\u00fcr die \u00fcbrigen <strong>Mieter<\/strong> bzw. Vermieter. Daher muss sich ein <strong>Mieter<\/strong> die von einem anderen <strong>Mieter<\/strong> gesetzte K\u00fcndigung bzw. andere Handlungen, Tatsachen und Erkl\u00e4rungen ebenfalls zurechnen lassen.<\/p>\n<p>9.10 Sollte der <strong>Mieter<\/strong> sein Gewerbe in Teilen oder im Gesamten ver\u00e4u\u00dfern, bedarf es einer vorherigen Vereinbarung mit dem Vermieter, um den \u00dcbergang des Vertrages auf den Rechtsnachfolger zu regeln. Ein Anspruch auf solch einen \u00dcbergang besteht nicht.<\/p>\n<p>9.11 Ein Wechsel des Firmeninhabers, das Ausscheiden oder Hinzutreten von Gesellschaftern sowie eine Rechtsform\u00e4nderung vom Unternehmen des <strong>Mieters<\/strong> bedarf der vorherigen Zustimmung des Vermieters, wenn dadurch Rechte des Vermieters beeintr\u00e4chtigt werden, also insbesondere in den F\u00e4llen, in denen ein pers\u00f6nlich haftender Schuldner wegfallen w\u00fcrde.<\/p>\n<p><strong>9a&nbsp; \u00c4nderung der Rechtsform; Ver\u00e4u\u00dferung des Betriebs<\/strong><\/p>\n<p>9a.1 \u00c4ndert sich die Rechtsform des Unternehmens des <strong>Mieters<\/strong>, treten \u00c4nderungen im Handelsregister, bei der Gewerbeanmeldung oder in anderen, f\u00fcr das Mietverh\u00e4ltnis wichtigen Zusammenh\u00e4ngen ein, so hat der <strong>Mieter<\/strong> dies dem Vermieter unverz\u00fcglich schriftlich anzuzeigen.<\/p>\n<p>9a.2 Bei der Ver\u00e4u\u00dferung des Betriebs des <strong>Mieters<\/strong> oder eines Teils davon bedarf es wegen des \u00dcbergangs dieses Vertrags auf den Rechtsnachfolger einer vorherigen schriftlichen Vereinbarung mit dem Vermieter. Ein Anspruch auf \u00dcbergang dieses Vertrags besteht nicht.<\/p>\n<p><strong>10. Ausbesserungen und bauliche Ver\u00e4nderungen<\/strong><\/p>\n<p>10.1 Die <strong>MPB<\/strong> darf Ausbesserungen und bauliche Ver\u00e4nderungen, die zur Erhaltung oder zum Ausbau des Geb\u00e4udes oder der Mietr\u00e4ume oder zur Abwendung drohender Gefahren oder zur Beseitigung von Sch\u00e4den notwendig werden, auch ohne Zustimmung des <strong>Mieters<\/strong> vornehmen.<\/p>\n<p>10.2 Ma\u00dfnahmen zur Verbesserung der Mietr\u00e4ume oder sonstiger Geb\u00e4udeteile, zur Einsparung von Heizenergie oder Wasser oder zur Schaffung von Gewerberaum hat der <strong>Mieter<\/strong> unter den Voraussetzungen des \u00a7 554 BGB zu dulden.<\/p>\n<p>10.3 Der <strong>Mieter<\/strong> hat die im Rahmen der vorstehenden Bestimmungen durchzuf\u00fchrenden Arbeiten zu dulden und die in Betracht kommenden R\u00e4ume zug\u00e4nglich zu halten. Er darf die Arbeiten nicht hindern oder verz\u00f6gern. Der <strong>Mieter<\/strong> ist verpflichtet, soweit erforderlich, bei der Durchf\u00fchrung der Arbeiten mitzuwirken (z.B. Abdecken der M\u00f6bel, vor\u00fcbergehendes Umr\u00e4umen). Verletzt er diese Pflicht, so haftet er dem Vermieter f\u00fcr etwaige Mehrkosten.<\/p>\n<p>10.4 Eine Modernisierungspflicht des Vermieters besteht nicht.<\/p>\n<p>10.5 Der <strong>Mieter <\/strong>darf an den Mietr\u00e4umen oder am Grundst\u00fcck bauliche Ver\u00e4nderungen ohne vorherige schriftliche Genehmigung der<strong> MPB <\/strong>nicht vornehmen und vorhandene Einrichtungen nicht beseitigen oder durch andere ersetzen. Die Genehmigung kann davon abh\u00e4ngig gemacht werden, dass der <strong>Mieter<\/strong> sich zur v\u00f6lligen oder teilweisen Wiederherstellung des fr\u00fcheren Zustands bei Beendigung des Mietverh\u00e4ltnisses verpflichtet. F\u00fcr eigenm\u00e4chtig vorgenommene Ver\u00e4nderungen hat der <strong>Mieter<\/strong> keinen Ersatzanspruch.<\/p>\n<p><strong>11. Betretungs- und Besichtigungsrecht des <\/strong><\/p>\n<p><strong>Vermieters<\/strong><\/p>\n<p>a) Die <strong>MPB<\/strong> oder von ihr beauftragte Personen oder Unternehmen d\u00fcrfen die Mietsache in bereits eingetretenen Notf\u00e4llen oder bei drohender Gefahr jederzeit, im \u00dcbrigen nur nach vorheriger Terminabsprache mit dem <strong>Mieter<\/strong><\/p>\n<p>b) Zum Zwecke der Weitervermietung der Mietsache ist der <strong>Mieter <\/strong>verpflichtet, der <strong>MPB<\/strong> \u2013 gegebenenfalls zusammen mit Fachleuten bzw. Miet- oder Kaufinteressenten \u2013 mindestens 2 Besichtigungstermine pro Woche zu erm\u00f6glichen. Dabei muss einer der Termine auch in den Abendstunden liegen, wenn der Vermieter dies mit R\u00fccksicht auf die Berufst\u00e4tigkeit der Interessenten w\u00fcnscht. Dies gilt jedoch nicht f\u00fcr die Zeit von 22 bis 7 Uhr.<\/p>\n<p>c) Der <strong>Mieter<\/strong> erteilt den von der <strong>MPB<\/strong> eingesetzten Reinigungskr\u00e4ften pauschal die Erlaubnis zum Betreten seiner R\u00e4ume. Nach beendeter Arbeit werden die R\u00e4ume bei Abwesenheit des <strong>Mieters<\/strong> wieder verschlossen.<\/p>\n<p><strong>12. R\u00fcckgabe der Mietsache; Endrenovierung; Beendigung des Mietverh\u00e4ltnisses<\/strong><\/p>\n<p>12.1 Der <strong>Mieter<\/strong> ist verpflichtet, die Mietsache nach Beendigung des Mietverh\u00e4ltnisses sauber und mit allen ihm \u00fcberlassenen Schl\u00fcsseln zur\u00fcckzugeben. Bewegliche Gegenst\u00e4nde, die nicht Eigentum der <strong>MPB<\/strong> sind, sind aus den Mietr\u00e4umen ordnungsgem\u00e4\u00df zu entfernen.<\/p>\n<p>Der <strong>Mieter<\/strong> hat au\u00dferdem alle Besch\u00e4digungen zu beseitigen, die er, seine Erf\u00fcllungsgehilfen oder Personen, die sich mit Wissen und Wollen des <strong>Mieters<\/strong> in der Mietsache aufhalten, verursacht haben.<\/p>\n<p>12.2 Der <strong>Mieter<\/strong> hat \u2013 sofern die Vertragsparteien nichts davon Abweichendes schriftlich vereinbart haben \u2013 bei seinem Auszug alle baulichen Ver\u00e4nderungen und Einbauten zu entfernen und den urspr\u00fcnglichen Zustand der Mietsache wiederherzustellen.<\/p>\n<p>12.2a Da in der Miete keine Kosten f\u00fcr die Endrenovierung einkalkuliert sind, hat der <strong>Mieter<\/strong> nach Beendigung des Mietverh\u00e4ltnisses die Wahl, ob die durch die <strong>MPB<\/strong> durchzuf\u00fchrende Endrenovierung, deren Umfang der tats\u00e4chliche Zustand der Mietsache bei Beendigung des Mietverh\u00e4ltnis bestimmt, nach den tats\u00e4chlich anfallenden Kosten oder durch eine zu bestimmende und angemessene Pauschale abgerechnet wird.<\/p>\n<p>Ist keine Endrenovierung erforderlich, wird jedenfalls eine Endreinigung der Mietsache durchzuf\u00fchren sein. Die Kosten der Endreinigung betragen EUR 99,00, soweit der Zustand der Mietsache keinen geringeren \/ h\u00f6heren Reinigungsaufwand bedarf.<\/p>\n<p>12.2b Nach Beendigung des Mietverh\u00e4ltnisses werden die angemieteten Telefon-, Telefax- und Internetverbindungen abgeschaltet. Das Abschalten wird pro Anschluss mit 25,00 \u20ac berechnet.<\/p>\n<p>12.2c F\u00fcr den Zeitraum von 6 Monaten ist nach Beendigung des Mietverh\u00e4ltnisses eine neutrale Ansage auf die ehemalige Telefonverbindung zu schalten, die darauf hinweist, dass die Telefonverbindung nicht mehr an den Mieter vergeben ist. Hierf\u00fcr berechnet die MPB einen einmaligen Betrag von 29,90 \u20ac.<\/p>\n<p>12.3 Der <strong>Mieter<\/strong> ist zu Vertragsende berechtigt, aber nicht verpflichtet, die von ihm eingebrachten Einrichtungen zu beseitigen bzw. wegzunehmen. \u00dcbt er dieses Wegnahmerecht aus, hat er den urspr\u00fcnglichen Zustand der Mietsache wiederherzustellen. Bel\u00e4sst der <strong>Mieter <\/strong>die von ihm eingebrachten Einrichtungen, fallen diese entsch\u00e4digungslos dem Vermieter zu.<\/p>\n<p>12.4 Endet das Mietverh\u00e4ltnis durch fristlose K\u00fcndigung des Vermieters, so haftet der Mieter bis zum Ablauf der gesetzlichen oder vereinbarten Vertragszeit f\u00fcr den Schaden, den der Vermieter dadurch erleidet, dass die R\u00e4ume nach dem Auszug des Mieters eine Zeitlang leer stehen oder billiger vermietet werden m\u00fcssen. Die Haftung entf\u00e4llt, wenn der Vermieter sich nicht gen\u00fcgend um einen Ersatzmieter bem\u00fcht oder einen ihm zumutbaren Ersatzmieter abgelehnt hat, obwohl er zu dessen Annahme verpflichtet gewesen w\u00e4re.<\/p>\n<p>12.5 Holt der <strong>Mieter <\/strong>bei der R\u00e4umung zur\u00fcckgelassene Gegenst\u00e4nde nicht sp\u00e4testens innerhalb von 4 Wochen nach dem Auszug oder aber trotz schriftlicher Aufforderung mit Fristsetzung nicht ab, ist die <strong>MPB<\/strong> berechtigt, diese ohne weitere Benachrichtigung durch den Gerichtsvollzieher oder eine andere zur \u00f6ffentlichen Versteigerung befugte Person verwerten zu lassen. Bescheinigt die zur Versteigerung befugte Person, dass der Wert der Gegenst\u00e4nde die voraussichtlichen Kosten nicht deckt, ist der Vermieter befugt, frei dar\u00fcber zu verf\u00fcgen. Ein etwaiger Erl\u00f6s ist nach Abzug der Kosten an den <strong>Mieter <\/strong>auszuzahlen. Hierzu erm\u00e4chtigt der <strong>Mieter<\/strong> die <strong>MPB<\/strong> \u00fcberdies schon im Voraus.<\/p>\n<p>12.6 Der <strong>Mieter<\/strong> haftet f\u00fcr Sch\u00e4den, die dem Vermieter durch versp\u00e4teten Auszug des <strong>Mieters <\/strong>oder dessen Untermieters entstehen und hat auch von der Beendigung des Mietverh\u00e4ltnisses an eine Nutzungsverg\u00fctung in H\u00f6he von dem jeweils geltenden Mietzins aus diesem Vertrag zu zahlen. Dies gilt vorbehaltlich der Vorschriften des \u00a7 546a BGB.<\/p>\n<p>12.7 Werden die Gesch\u00e4ftsr\u00e4ume vom <strong>Mieter<\/strong> \u00fcber den K\u00fcndigungstermin bzw. den Ablauf der Mietzeit, \u00fcber einen in einem Mietaufhebungsvertrag vereinbarten Termin oder einer gew\u00e4hrten R\u00e4umungsfrist hinaus weiterhin benutzt bzw. nicht zur\u00fcckgegeben, so tritt keine Verl\u00e4ngerung des Mietverh\u00e4ltnisses ein. Die Vorschrift des \u00a7 545 BGB findet keine Anwendung. Eine Verl\u00e4ngerung des Mietverh\u00e4ltnisses bedarf einer ausdr\u00fccklichen schriftlichen Vereinbarung.<\/p>\n<p>12.8 Erfolgt die R\u00fcckgabe der Mietr\u00e4ume nicht auf Ende eines Monats, ist die Miete gleichwohl f\u00fcr den ganzen Monat zu zahlen.<\/p>\n<p>12.9 Die <strong>MPB<\/strong> hat das Recht, in den leerstehenden R\u00e4umen Instandsetzungsarbeiten durchzuf\u00fchren.<\/p>\n<p>12.10 Im Falle einer fristlosen K\u00fcndigung durch die <strong>MPB<\/strong> kann dieser die dem <strong>Mieter<\/strong> \u00fcberlassenen Schl\u00fcssel unverz\u00fcglich sperren, solange hierdurch ein etwaiges Zutrittsrecht des Mieters nicht beeintr\u00e4chtigt wird.<\/p>\n<p><strong>13. Konkurrenzschutz<\/strong><\/p>\n<p>Ein Anspruch auf Konkurrenzschutz zwischen den einzelnen <strong>Mietern <\/strong>und Kunden der <strong>MPB <\/strong>besteht nicht. Die <strong>MBP<\/strong> ist berechtigt, auch Vertr\u00e4ge mit mehreren Anbietern identischer Leistungen oder Produkte innerhalb eines Dienstleistungsbereichs abzuschlie\u00dfen.<\/p>\n<p><strong>14. Schriftformerfordernis<\/strong><\/p>\n<p>S\u00e4mtliche Vereinbarungen und Erkl\u00e4rungen der Parteien (Vertragserg\u00e4nzung, -\u00e4nderung, -streichung, -aufhebung und -k\u00fcndigung, Genehmigungen etc.) bed\u00fcrfen der Schriftform. Auch die Abbedingung der Schriftform bedarf zwingend der Schriftform.<\/p>\n<p><strong>15. Salvatorische Klausel<\/strong><\/p>\n<p>Sollte eine der Klauseln dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen unwirksam sein, ber\u00fchrt dies nicht die Wirksamkeit der \u00fcbrigen Klauseln. Die unwirksame Klausel soll sodann durch eine Klausel ersetzt werden, welche den wirtschaftlichen Interessen der Parteien und der von ihnen beabsichtigten Regelung m\u00f6glichst nahe kommt.<\/p>\n<p><strong>16. Erf\u00fcllungsort und Gerichtsstand<\/strong><\/p>\n<p>1. Erf\u00fcllungsort f\u00fcr alle Pflichten aus vorstehenden AGB, sowie alle Vertr\u00e4ge ist das <strong>MPB<\/strong>.<\/p>\n<p>2. Gerichtsstand f\u00fcr alle Rechtsstreitigkeiten aus diesen AGB, sowie alle Vertr\u00e4ge ist K\u00f6ln<\/p>\n<p>Stand 01.01.2022<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen &nbsp; Neben den gesonderten Vereinbarungen \u00fcber die Miete von R\u00e4umen und Arbeitspl\u00e4tzen werden auch gesonderte Vereinbarungen f\u00fcr bestimmte Dienstleistungen getroffen. F\u00fcr alle Vereinbarungen gelten die nachstehend aufgef\u00fchrten Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen als vereinbart. Die Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen werden bei Bedarf den aktuellen Bedingungen angepasst und werden dadurch zum Bestandteil des zwischen MPB und Mieter bzw. 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